Leistungen
Fördermittelberatung
Die Modernisierung Ihrer Heizungsanlage kann nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit möglichen Zuschüssen unterstützt. Die KfW bietet Förderprogramme für den Einbau energieeffizienter und nachhaltiger Heizsysteme an. Zusätzlich können je nach Region weitere Fördermöglichkeiten bestehen.
Aktuelle Fördermöglichkeiten
Stand vom Februar 2025
Wärmepumpen
Beim Austausch Ihrer alten Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe können Sie einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erhalten.
Biomasseanlagen
Für den Einbau einer Biomasseheizung, wie z. B. einer Pelletheizung, ist ein Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich.
EE-Hybridheizungen
Beim Austausch Ihrer alten Heizungsanlage durch eine Hybridheizung, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzt, können Sie eine Förderung von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erhalten.
Solarthermie
Die Installation einer Solarthermie-Anlage zur Unterstützung Ihrer Heizungsanlage kann mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Seit August 2024 können Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden Förderanträge bei der KfW für den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen stellen. Die Förderung umfasst Heizsysteme, die mindestens 65 % ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen, darunter Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen. Je nach Heizungsart und individuellen Voraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich.
Die Grundförderung beträgt 30 % der Investitionskosten, während zusätzliche Boni den Fördersatz weiter erhöhen können. Dazu zählen ein Einkommens-Bonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich, ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % für den Austausch fossiler Heizungen bis Ende 2028 sowie ein Effizienz-Bonus von 5 % für besonders effiziente Wärmepumpen, die Erd- oder Abwärme nutzen. Diese Boni sind kombinierbar, sodass in bestimmten Fällen die maximale Förderhöhe von 70 % erreicht werden kann.
Da sich die Förderbedingungen regelmäßig ändern, stellen die hier genannten Informationen keine verbindliche Fachberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Eine individuelle Beratung durch uns wird daher empfohlen.
Wichtige Hinweise zur Antragsstellung
Antrag vor Beginn des Vorhabens
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Einbindung eines Energieberaters
Die Einbindung eines Energieberaters ist verpflichtend. Die Kosten hierfür werden jedoch ebenfalls mit bis zu 50 % gefördert.
Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen regelmäßig angepasst werden. Eine aktuelle Beratung ist daher unerlässlich. Nutzen Sie die attraktiven Fördermöglichkeiten und lassen Sie sich von uns individuell beraten, um die optimale Förderung für Ihr Vorhaben zu erhalten.
Ansprechpartner
Fördermittelberatung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse für den Einbau energieeffizienter und nachhaltiger Heizsysteme. Zusätzlich können regionale Förderprogramme weitere finanzielle Vorteile bringen.